Personenversicherungen PDF Drucken E-Mail
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Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterscheidet Versicherungsverhältnisse

1. nach Art der Bedarfsdeckung und
2. nach Art des Risikos.

Bei der Personenversicherung deckt der Versicherer (VR) das Risiko des Versicherungsnehmers (VN) an Leib und Leben durch einen vereinbarten Betrag an Kapital oder Rente. Zu den Personenversicherungen gehören die Kranken- und die Lebensversicherung mit Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge.

Die Kranken- und Lebensversicherung sind nach Art des Risikos eine Personenversicherung, nach Art der Bedarfsdeckung eine Summenversicherung. Während früher die Personenversicherung nur als reine Summenversicherung vorkam, werden heute einige Leistungen der Personenversicherung der Schadenversicherung zugeordnet, zum Beispiel die Krankheitskostenvollversicherung.

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